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   BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15   

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https://dejure.org/2015,33141
BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15 (https://dejure.org/2015,33141)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - XII ZB 188/15 (https://dejure.org/2015,33141)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 188/15 (https://dejure.org/2015,33141)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatzhöhe, Abschluss zum "Verwaltungsfachwirt", Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Hochschulausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers auf Grundlage der höchsten Vergütungsstufe von 44 EUR; Rechtfertigung der Bewilligung einer erhöhten Vergütung gegenüber einem Verwaltungsfachwirt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Der Senat hat vor diesem Hintergrund mehrfach entschieden, dass eine an die berufliche Ausbildung anschließende berufliche Fortbildung nicht schon deshalb mit einer (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbar ist, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Einzelfallumständen die Eingruppierung eines Angestellten in eine dem gehobenen Dienst entsprechende Vergütungsgruppe rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 20 f.).

    bb) Soweit es die Ausbildung des Betreuers an der Verwaltungs-Akademie für Westfalen betrifft, verweist das Beschwerdegericht auf die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2013, wonach ein an der Sächsischen Verwaltungsakademie erworbener Abschluss "Betriebswirt (VWA)" nicht mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 15 f.).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f. und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16).

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund mehrfach entschieden, dass eine an die berufliche Ausbildung anschließende berufliche Fortbildung nicht schon deshalb mit einer (Fach-)Hochschulausbildung vergleichbar ist, weil die durch den Fortbildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nach den konkreten Einzelfallumständen die Eingruppierung eines Angestellten in eine dem gehobenen Dienst entsprechende Vergütungsgruppe rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - FamRZ 2014, 117 Rn. 16 und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 20 f.).

  • VG Münster, 12.05.2014 - 4 K 3369/12

    Keine Gleichstellung einer Meisterprüfung mit dem Bachelor im allgemein

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon aus der Einordnung von Abschlüssen in die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) herleiten (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).

    Die für die Einstufung eines nationalen Abschlusses in eine bestimmte Niveaustufe tragenden Erwägungen sind demgegenüber im DQR nicht im Einzelnen offengelegt, weil sich der DQR insoweit auf den Hinweis beschränkt, dass die Zuordnung nach "dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR" erfolgt (vgl. auch VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 22).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 f. und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 684/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt und Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 684/13 - FamRZ 2015, 253 Rn. 3 mwN).
  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 7 BV 14.1507

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Qualifikationen sind einem

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon aus der Einordnung von Abschlüssen in die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) herleiten (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 7 CE 12.2407

    Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Qualifikationen sind einem

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - XII ZB 188/15
    Eine rechtliche Gleichstellung lässt sich insbesondere nicht schon aus der Einordnung von Abschlüssen in die Niveaustufen des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) herleiten (vgl. auch BayVGH Beschluss vom 15. Januar 2013 - 7 CE 12.2407 - juris Rn. 23 f. und Urteil vom 13. Juli 2015 - 7 BV 14.1507 - juris Rn. 22 f.; VG Münster Urteil vom 12. Mai 2014 - 4 K 3369/12 - juris Rn. 19).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 570/15

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vermittlung besonderer

    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Würdigung des Beschwerdegerichts, dass die Weiterbildung der Betreuerin weder mit einem Hochschulstudium noch mit einer Lehre vergleichbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 188/15 - juris Rn. 6, 13 f.).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 14 f. mwN; vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 188/15 - juris Rn. 16).

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